LLV

Konsolidierungsprogramm 2017 (KP 2017)

Artikel erschienen im DISKURS 5-15/16 (Informationen bis zum Redaktionsschluss am 10.06.2016)

Die im KP 2017 vorgesehenen Massnahmen werden im Schulalltag spürbar sein und sich negativ auf die Bildungsqualität auswirken. Bildung wird weiterhin ermöglicht, es müssen jedoch Abstriche gemacht werden. Eine Feststellung, die immer breiter abgestützt wird. Weil das KP 2017 auch die Verwaltung, die Sicherheit, die Gesundheit und den öV trifft, ist ein Leistungsabbau im ganzen Service Public angezeigt.

Schwebezustände klären sich

In der Mai-Diskursausgabe sprachen wir von Schwebezuständen, die sich um das Dreieck «Ausgaben, Einnahmen und Schulden», also bei finanzpolitischen Überlegungen bilden. Diese haben sich so bestätigt und wir gehen davon aus, dass sie bis zur eigentlichen Kantonsratsdebatte im kommenden November die Abbaudebatte prägen werden. Bei Redaktionsschluss der vorliegenden Diskursausgabe hat sich mindestens eines geklärt: Sollte das KP2017so beschlossen werden, sind Abbaumassnahmen unumgänglich. Zu diesem Schluss kommen immer mehr Interessenvertretungen der Volksschule, so auch der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Luzern (NLZ vom 06. Juni 2016).

Die Hoffnung stirbt zuletzt

Mit Gesprächen und Aktionen hoffen wir, die Abbaumassnahmen zu verhindern. Vor der Juni-Kantonsratsdebatte stellten wir den Kan-tonsräten/Kantonsrätinnen einen Brief mit einem Argumentationsblatt zu.


Brief an den Kantonsrat

Luzern, 7. Juni 2016

KP 2017 - Massnahmen für KG, Primar- und Sekundarschule

Sehr geehrte Regierungsräte
Sehr geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Die Debatte zum Konsolidierungsprogramm KP 2017 geht in eine nächste Phase. Aus dem Planungsbericht des Regierungsrates folgern wir,

  • dass mit dem KP 17 massive Einschnitte im Volksschulbereich und für die Lehrpersonen vorgesehen sind.
  • dass diese Massnahmen auf einem unvollständigen und irreführenden Benchmark beruhen.
  • dass kein Benchmark der Lohnentwicklung durchgeführt wurde.
  • dass die Umsetzung des Projekts «Arbeitsplatz Schule» teilweise rückgängig gemacht würde und der Kanton kein zuverlässiger Partner und Arbeitgeber mehr wäre.
  • dass Luzern mit der Pensenerhöhung und der Abschaffung des DAG weit unten in der Tabelle landet und sich ein innerkantonales Gefälle der Bildungsqualität eröffnen würde.

Unser Fazit als Grundlage für Ihre kommenden Entscheide: Die Zitrone ist auch ohne KP 2017 ausgepresst.

Die Volksschullehrpersonen sind nicht bereit, die vorgeschlagenen Abbaumassnahmen mitzutragen und finden diese auch für die anderen Schulstufen, wie auch für die weiteren Bereiche des Service Public, falsch. Mit dem KP 2017 setzen Sie einen weiteren Abbau an Leistungen fort. Sie haben die Möglichkeit, das Steuer noch herumzureissen. Die Stellschraube Ausgaben ist am Anschlag und ausgereizt. Deshalb muss dringend und kurzfristig auf der Einnahmeseite eine Korrektur erfolgen. So zählen wir auf eine verantwortungsvolle Bildungspolitik und danken Ihnen für Ihre Arbeit.

Freundliche Grüsse

Janine Felder
LLV- Verbandsratspäsidentin

Annamarie Bürkli
LLV-Präsidentin

Kaspar Bättig
LLV-Geschäftsführer


Argumentationsblatt

KP 2017-Massnahmen für KG, Primar- und Sekundarschule: Vergleich mit anderen Kantonen (Benchmark) für den KG, die Primar- und Sekundarschule ist falsch und irreführend.

  1. Wir nehmen Bezug auf den Planungsbericht des RR vom April 2016, Seite 34. Das Pensum für eine Lehrperson auf der Primarschule beträgt heute 29 Lektionen. Der im KP 2017 aufgeführte Vergleich, wonach die Lektionenzahl im Vergleich zu anderen Kantonen noch Spielraum haben könnte, ist falsch. Die Argumentation basiert im Gegensatz zu den Vergleichen in der Sekundarstufe I und II nur auf der Lektionenanzahl der Klas-senlehrpersonen. Die Klassenlehrpersonen sind anteilsmässig an der Gesamtlehrpersonenzahl (Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen) kleiner 50%.
     
  2. Um die stetig wachsenden Anforderungen (Integration, Koordinations- Informationsaufwand, Umsetzung LP 21, veränderte Betreuungsstrukturen) im Arbeitsfeld Unterricht zu erfüllen, kamen die Projektträger Arbeitsplatz Schule bereits 2011 zum Schluss, dass es zwei Klassenlehrpersonenlektionen zwingend braucht, um die Klassenführung erfolgreich erfüllen zu können.
     
  3. Lohnentwicklungen. Im Vergleich mit den umliegenden Kantonen bewegen wir uns hier auch im unteren Teil der Tabelle. So musste ein neues Lohnsystem (Lohnband und keine verbindliche Lohnentwicklung) eingeführt werden, weil das Aussetzen des Stufenanstieges ab 2012 fast zur Regel wurde. Durch dieses neue System und durch die Lohnentwicklung der vergangenen und der bevorstehenden Jahre werden in den Lohnlisten Maximalzahlen publiziert, die so nie erreicht werden können.
     
  4. Die vorgeschlagene Abschaffung des DAG wird uns am unteren Ende der Benchmarktabelle platzieren. Das DAG ist Bestandteil des Lohnes. Es ist ein Bestandteil der Arbeitsbedingungen. Können die Arbeitsbedingungen aus Spargründen einfach einseitig vom Arbeitgeber geändert werden?
     
  5. Schon 2013 wurde die Altersentlastung nicht nachvollziehbar gekürzt. Damit sind wir im kantonalen Vergleich auch in diesem Punkt jetzt schon im hinteren Feld anzutreffen.
     
  6. Das Streichen der Beiträge an die schulinterne Weiterbildung wie auch die Halbierung der Beträge an die Musikschulen wird mehrere Gemeinden zu Leistungskürzungen zwingen. Wir müssen davon ausgehen, dass sich dann ein neuer innerkantonaler Benchmark öffnen wird. Ist es die Absicht der Gesetzgebung, dass das Schulangebot je nach Finanzkraft der Gemeinden unterschiedlich sein wird? Müssen wir damit rechnen, dass diese unhaltbaren Zustände der 70er Jahre wieder eingeführt werden?

LLV-Vorstand:
Annamarie Bürkli
Präsidentin, 078 605 03 13 oder
Geschäftsstelle LLV, 041 420 00 01

Luzern, 07. Juni 2016

Unsere Adresse

LLV-Geschäftsstelle
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6004 Luzern
Telefon: 041 420 00 01
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