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Richtigstellung des MLV-Artikel im DISKURS 4-15/16

Erschienen im DISKURS 5–15/16

Im DISKURS 4-15/16 habe in meinem Artikel „Darf’s es bitzeli weniger sii?“ die Instrumentallehrpersonen der Luzerner Mittelschulen erwähnt (letzter Abschnitt).

Sie hatten im Februar 2015 eine Normenprüfung beim Kantonsgericht Luzern eingereicht um sich gegen eine weitere massive Verschlechterung der Anstellungsbedingungen zu wehren.

Noch kurz vor der Veröffentlichung der Diskursausgabe 4-15/16 hat das Gericht seinen Entscheid  zur Normenprüfung bekanntgegeben. Die rund 140 Instrumental-/Gesangslehrpersonen an den Luzerner Mittelschulen dürfen aufatmen. Der Sparentscheid der Regierung wird korrigiert. Konkret hat das Kantonsgericht sowohl die Herabsetzung um eine Lohnklasse als auch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung aufgehoben. Das Gericht hat dabei die Argumentation der Lehrpersonen mit ihrem Rechtsvertreter Hans-Ulrich Stooss beachtet. 

Die Begründung des  Kantongerichts: „Die pauschale Herabsetzung der Lohnklasse für alle betroffenen Lehrpersonen der Sekundarstufen I und II widerspricht einerseits der vom damaligen Grossen Rat erlassenen Besoldungsordnung“. Andererseits würde die erhöhte Unterrichtsverpflichtung in Verbindung mit der herabgesetzten Lohnklasse den Grundsatz der Gleichbehandlung im Vergleich mit den übrigen Lehrpersonen an Gymnasien verletzen (siehe NLZ Nr.91 vom 20. April 2016).

Helene Tezzele Knüsel
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